Was bewirkt Ihre Unterschrift unter dem Vertrag?
Vermarktung des Stroms
Mit der Unterschrift unter dem Direktvermarktungsvertrag erhält die GDGE das Recht, den in Ihrer Anlage erzeugten Strom zu vermarkten. Von diesem Recht kann die GDGE monatlich Gebrauch machen. Vermarktet die GDGE Ihren Strom, bekommen Sie von der GDGE auf jeden Fall den Referenzmarktwert. Zusätzlich erhalten Sie vom Netzbetreiber die Marktprämie.
Wenn die GDGE den produzierten Strom einmal nicht vermarkten kann, wird dieser wie bisher komplett vom ÜNB gemäß EEG vergütet.
In beiden Fällen wird der Strom über den vorhandenen Messpunkt in das Netz des vorgelagerten Netzbetreibers eingespeist.
Bei der Berechnung des Referenzmarktwertes geht der Netzbetreiber analog der Berechnung der EEG-Vergütung vor: aufgrund der Monatswerte werden vorläufige Abrechnungen erstellt. Erst nach Ablauf des Jahres, in dem die Einspeisung stattgefunden hat, werden die endgültigen Mengen abgerechnet. Vor diesem Hintergrund gilt der Referenzmarktwert als verlässlicher Marktindex.
Als Anlagenbetreiber haben Sie die Pflicht, die Anlage beim Netzbetreiber in die Direktvermarktung umzumelden. Gerne übernimmt die GDGE diese Ummeldung für Sie, dazu benötigt die GDGE eine entsprechende Vollmacht. Der Netzbetreiber muss der Direktvermarktung nicht zustimmen, noch hat die Direktvermarktung Auswirkungen auf die Versorgungsstabilität in Ihrem Netzbereich. Der Strombezug von Ihrem Energieversorgungsunternehmen wird nicht beeinträchtigt.
Vermarktung der Flexibilität
Sofern Ihre Anlage über Flexibilität verfügt und Sie die GDGE mit deren Vermarktung beauftragen, bestimmen Sie bei Vertragsabschluss, wie diese Flexibilität vermarktet werden soll.
Die Höhe der Flexibilität können Sie entweder für das ganze Jahr gleichbleibend oder auch monatsweise unterschiedlich benennen. Dies soll Ihnen ermöglichen, auch bei unterschiedlicher Fahrweise immer die höchstmögliche Flexibilität zur Verfügung zu stellen und an den Mehrerlösen zu partizipieren. Dies ist vor allem dann von Interesse, wenn Ihre Anlage über das Jahr verteilt eine unterschiedliche Wärmenutzung hat.
Beispiel für die Flexibilität einer Biogasanlage
Installierte Leistung: | 500 kW |
Maximale Flexibilität negative MRL: | 500 kW |
Maximale Flexibilität negative SRL: | 200 kW |
Maximale Flexibilität positive SRL: | 200 kw |
| Jan | Febr | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Wärme-nutzung | 50% | 40% | 20 % | 10 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 10 % | 20% | 20% | 40% |
Flex. MRL | 250 kW | 300 kW | 400 kW | 450 kW | 500 kW | 500 kW | 500 kW | 500 kW | 450 kW | 400 kW | 400 kW | 300 kW |
Flex. SRL - | 0 | 0 | 100 kW | 150 kW | 200 kW | 200 kW | 200 kW | 200 kW | 150 kW | 100 kW | 100 kW | 0 |
Flex. SRL + | 250 kW | 200 kW | 100 kW | 50 kW | 0 | 0 | 0 | 0 | 50 kW | 100 kW | 100 kW | 200 kW |
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Flexibilität jederzeit für den folgenden Monat zu ändern. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn unvorhergesehene Ereignisse eine Änderung der Fahrweise Ihrer Anlage nach sich zieht.
Indem Sie der GDGE die Möglichkeit einräumen die Flexibilität in verschiedenen Märkten zu vermarkten, verhindern Sie die Abhängigkeit von einem einzelnen Markt. Auf diese Weise können die aus Ihrer Anlage erzielten Erlöse gesteigert werden.
Neben der reinen Teilnahme an der Direktvermarktung können Sie derzeit zusätzlich folgende Vermarktungsmöglichkeiten nutzen:
- Teilnahme an der Minutenreserve
- Teilnahme an der Sekundärregelleistung
- HT/NT
- Flexibilitätsprämie.
Verfügbarkeit der Anlage bei Bereitstellung von Flexibilität
Die GDGE geht davon aus, dass die durch Sie gemeldete Flexibilität grundsätzlich zur Verfügung steht und vermarktet diese. Im Umkehrschluss bedeutet das, sollten Sie von der vertraglichen Verfügbarkeit abweichen, muss die GDGE informiert werden. Für den Fall eines geplanten Stillstandes oder eines ungeplanten Ausfalls der Anlage haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem passwortgeschützten Bereich der GDGE-Onlineplattform, diese Zeiten zu melden.
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